Anerkennung ausländische Abschlüsse
Wer im Ausland studiert hat bzw. in einem Beruf ausgebildet wurde und in diesem Bereich in Berlin tätig werden will, muss in einigen Fällen seine Berufsqualifikation anerkennen lassen. Dafür gibt es ein bestimmtes Verfahren, in welchem die ausländische Berufsqualifikation mit einer entsprechenden deutschen Berufsqualifikation gleichgestellt wird.
Reglementierte und nicht reglementierte Berufe
In Deutschland wird zwischen reglementierten und nicht reglementierten Berufen unterschieden. In den reglementierten Berufen ist die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen zwingende Voraussetzung für die Ausübung des Berufs oder das Führen der Berufsbezeichnung. Dies betrifft unter anderem folgende Berufsfelder:
- Ärzt:innen
- Krankenpfleger und -schwestern
- Medizinisches Personal
- Rechtsanwält:innen und Richter:innen
- Lehrer:innen
- Erzieher:innen
- Pädagog:innen
- Ingenieur:innen
- Und viele mehr
Für Mathematiker:innen, Ökonom:innen, Journalist:innen, Schlosser:innen und allgemeine Büroberufe ist es möglich, auch ohne eine Anerkennung in ihrem Beruf zu arbeiten.
Aber auch bei den nicht reglementierten Berufen ist es von Vorteil, die Berufsqualifikation anerkennen zu lassen. So können potenzielle Arbeitgeber:innen leichter Ihre Kenntnisse bzw. Fähigkeiten ableiten und die Anerkennung ist ein Vorteil bei Gehaltsverhandlungen.
UNSER TIPP
Wenn Sie aus dem Ausland nach Berlin ziehen, informieren Sie sich vorab, ob Ihr Beruf in Deutschland anerkannt ist bzw. welchem deutschen Abschluss Ihr Abschluss gleichgestellt ist. Die Datenbank reglementierter Berufe gibt Ihnen Auskunft.
Berufsanerkennung vor der Einreise nach Berlin
Sie können sich Ihre außerhalb Deutschlands erworbene Qualifikation anerkennen lassen, auch wenn Sie sich weder in Deutschland aufhalten, noch eine deutsche Staatsbürgerschaft oder einen Aufenthaltstitel für Deutschland haben. Dies ist sogar zwingend erforderlich, wenn Sie aus einem Drittstaat – also weder aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz – zum Arbeiten nach Deutschland einreisen wollen.
Wenn Sie aus der EU kommen, wird Ihr Abschluss in den meisten Fällen ohne eine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt, wenn das Abschlusszeugnis nach dem EU-Beitritt des Ausbildungsstaates ausgestellt wurde. Abschlüsse, die vor dem Stichtag des EU-Beitritts ausgestellt wurden, werden automatisch anerkannt, wenn der:die Antragsteller:in eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Ausbildungsstaats vorlegt, dass die vor dem Beitritt absolvierte Ausbildung den Mindeststandards der Richtlinie 36/2005/EG entspricht.
Antrag zur Berufsanerkennung in Berlin
In Deutschland haben Sie ein Recht auf ein Anerkennungsverfahren, sofern Sie in Deutschland arbeiten wollen, eine ausländische staatliche oder staatlich anerkannte Berufsqualifikation vorweisen und diese mit einem Abschlusszeugnis nachweisen können. Den Antrag stellen Sie bei einer zuständigen Beratungsstelle mit folgenden Unterlagen:
- Ausgefülltes Antragsformular oder formloser Antrag
- Identitätsnachweis
- Nachweis über Berufsqualifikation
- Bestätigung über den Inhalt und die Dauer des o. g. Nachweises
Sofern Sie die Berufsanerkennung schriftlich beantragen wollen, müssen alle Kopien der Zeugnisse und Zertifikate von einer deutschen Stelle (z. B. Bürgeramt, deutsche Botschaft, deutsches Konsulat) amtlich beglaubigt werden. Wenn Sie persönlich einen Antrag stellen und die Originaldokumente zur Ansicht vorlegen, ist die amtliche Beglaubigung nicht erforderlich – hier genügen einfache Fotokopien.
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse: Kosten und Verfahren
Grundsätzlich kostet ein Anerkennungsverfahren 400 Euro. Bei einigen Berufen, wie beispielsweise bei Ärzt:innen, müssen Sie mit höheren Gebühren rechnen.
Eine Benachrichtigung über den Ausgang Ihres Anrechnungsverfahrens wird Ihnen per Bescheid übermittelt. Bei reglementierten Berufen fällt die Entscheidung für eine Berufsanerkennung entweder positiv oder negativ aus.
Falls keine Anerkennung genehmigt wurde, liegt dies entweder daran, dass die eigene Berufsqualifikation dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig ist oder daran, dass andere Voraussetzungen nicht erfüllt worden sind.
Bei nicht-reglementierten Berufen kann auch eine Teil-Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation erfolgen, zum Beispiel, wenn nur ein Teil Ihrer Qualifikation dem Referenzberuf gleichwertig ist. In diesem Fall ist es möglich, durch Anpassungsqualifizierungen eine vollständige Anerkennung der Berufsqualifikation zu erhalten.
UNSER TIPP
Sollten Sie bei der Eingruppierung Ihres Abschlusses Probleme haben und daher nicht wissen, ob eine Anerkennung nötig ist, hilft die Datenbank der Europäischen Union. Diese führt eine Datenbank reglementierter Berufe.
Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
- Informationen zur Berufsanerkennung
- Weitere Informationen zur Berufsanerkennung
- Abschluss nicht gefunden? Hier geht’s zum Anerkennungs-Finder.
- Informationen zu im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen
- Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
- Erläuterung zum Anerkennungsgesetz des Bundes
- Informationen zur Anerkennung von Schulischen Abschlüsse
Informationen zur Anerkennung reglementierter Berufe
Ärzte, medizinisches Pflegepersonal (m/w/d) & Heilberufe
Anerkennungsstelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Turmstraße 21/Haus A
10559 Berlin
E-Mail: bqfg@lageso.berlin.de
Telefon: (030) 90229-0
Beratungsstelle Tiermedizin
Tierärztekammer Berlin
Littenstraße 108
10179 Berlin
E-Mail: tieraerztekammer-berlin@gmx.de
Telefon: +49 (0) 30 312 1875
Beratungsstelle Pharmazeutische-kaufmännische Fachangestellte
Landesapothekenkammer Brandenburg
Am Buchhorst 18
14478 Potsdam
Ansprechpartnerin: Frau Greinke
E-Mail: greinke@lakbb.de
Telefon: +49 (0) 331 88866 55
Anerkennungsstelle Fachärzt:innen
Ärztekammer Berlin
Friedrichstraße 16
10696 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 40806 1101
Anerkennungsstelle Fachzahnärzt:innen
Zahnärztekammer Berlin
Stallstraße 1
10585 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 34 80 80
Was muss ich tun?
- Suchen Sie auf der Seite des LAGeSo den Beruf, für den Sie die ausländische Qualifikation anerkennen lassen wollen.
- Informieren Sie sich vorab über die zu bezahlenden Gebühren.
- Besorgen Sie sich bei Bedarf eine Bescheinigung der zuständigen Behörde in Ihrem Ausbildungsstaat (bei Ausbildung vor EU-Beitritt).
Was brauche ich?
Die Unterlagen, die auf der Seite des LaGeSo für Ihren Beruf gefordert werden, und die geforderten Gebühren.
UNSER TIPP
Bei nicht reglementierten Berufen besteht die Möglichkeit, eine individuelle Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zu beantragen. Das kann für Ihre Bewerbungen hilfreich sein.
Lehrer:innen, Erzieher:innen & Pädagogen (m/w/d)
Beratungsstelle
infoPunkt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin
E-Mail: post@senbjf.berlin.de
Telefon: (030) 90227 - 5050
Beratungsstelle für Sozialpädagogen (m/w/d), Erzieher:innen, Kindheits- und Heilpädagogen (m/w/d)
E-Mail: anerkennung.sozialberufe@senbjf.berlin.de
Telefon: (030) 90227-5514
Anerkennungsstelle Staatlich-geprüfte Musiklehrer:innen (Fachschulniveau)
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei Berlin - Kulturelle Angelegenheiten -
Brunnenstraße 188 – 190
10119 Berlin
Ansprechpartner: Herr Sandhop
Telefon: +49 (0) 30 90228 755
Anerkennungsstelle für ausländische Lehramtsabschlüsse
Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin
Ansprechpartner:innen:
Renate Pfitzinger, Zimmer 2 B 07
Telefon: +49 (0) 30 90227 – 5724
Esther Krüger, Zimmer 2 B 07
Telefon: +49 (0) 30 90227 – 6146
Katja Bartel, Zimmer 2 B 05
Telefon: + 49 (0) 30 90227 – 6241
Telefonische Sprechzeiten:
Montag: 14 – 15 Uhr
Mittwoch: 10 – 12 Uhr
Donnerstag: 14 – 15 Uhr
Persönliche Sprechzeiten:
Montag: 9 – 12 Uhr
Donnerstag: 16 – 18 Uhr
Download: Broschüre Anerkennung von Lehramtsabschlüssen (PDF, 228,6 kB)
Was muss ich tun?
Informieren Sie sich auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF), welche Stelle für die Anerkennung Ihres Abschlusses zuständig ist.
Informieren Sie sich vorab über die zu bezahlenden Gebühren. Besorgen Sie sich bei Bedarf eine Bescheinigung der zuständigen Behörde in Ihrem Ausbildungsstaat (bei Ausbildung vor EU-Beitritt). Wenn Sie nicht wissen, wie der deutsche Beruf heißt, der Ihrem Berufsabschluss entspricht, oder weitergehende Fragen haben, nutzen Sie das Beratungsangebot beim infoPunkt der Senatsverwaltung.
Kaufmännische, Handwerks- und Dienstleistungsberufe
Beratungsstelle Kaufmännische und Dienstleistungsberufe
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Fasanenstr. 85
10623 Berlin
Ansprechpartnerin: Katja Schefe-Rasokat
E-Mail: katja.schefe-rasokat@berlin.ihk.de
Telefon: (030) 31510-424
Beratungsstelle Handwerksberufe
Handwerkskammer
Blücherstraße 68
10961 Berlin
Ansprechpartner:innen: Wilma Nowara, Elzbieta Bekmez
E-Mail: nowara@hwk-berlin.de, bekmez@hwk-berlin.de
Telefon: +49 30 25903-483, +49 30 25903 - 487
Was muss ich tun?
- Klären Sie vorab mit Ihrem zukünftigen Arbeitgeber, ob eine Anerkennung notwendig ist.
- Für Handwerksberufe: Wenden Sie sich an die Handwerkskammer Berlin und klären Sie alle weiteren notwendigen Schritte.
- Für kaufmännische und Dienstleistungsberufe: Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelkammer Berlin und klären Sie alle weiteren notwendigen Schritte.
Was brauche ich?
- Kopie des Passes oder Ausweises
- Beglaubigte Kopie des Ausbildungsnachweises (Diplom, Zertifikat, Zeugnis)
- Kopien von Arbeitsnachweisen (Zeugnis, Arbeitsbuch, Bescheinigung)
- Gegebenenfalls Kopien von Weiterbildungszertifikaten
- Eventuell benötigen Sie weitere Unterlagen
Anwält:innen, Richter:innen, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Anerkennungsstelle Juristische Hochschulabschlüsse
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Salzburger Straße 21 – 25
10825 Berlin
E-Mail: poststelle@senjustva.berlin.de
Ansprechpartner: Herr Dietert, Herr Zeid
Telefon: (030) 9013-3333, (030) 9013-3324
Beratungsstelle Rechtanwalts- und Notarfachangestellte
Rechtsanwaltskammer Berlin
Littenstraße 9
10179 Berlin
Ansprechpartner: Herr Ehrig
Telefon: +49 (0) 30 30 69 31 27
Anerkennungsstelle Fachanwält:innen
Rechtsanwaltskammer Berlin
Littenstraße 9
10179 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 30 69 31 0
Facharbeiter- und Gesellenausbildungen, Fortbildungsabschlüsse
Beratungsstelle
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Fasanenstr. 85
10623 Berlin
E-Mail: gunda.schnock@berlin.ihk.de, kathrin.tews@berlin.ihk.de
Telefon: +49 (0) 30 31 51 04 24, + 49 (0) 30 31 51 03 58
Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung
Berufe der Landwirtschaft
Beratungsstelle
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Ansprechpartnerin: Frau Degner
E-Mail: post@senaif.berlin.de
Telefon: +49 (0) 30 9028 1389
Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung
Ausländische Hochschulabschlüsse
Anerkennungsstelle
infoPunkt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin
E-Mail: post@senbjf.berlin.de
Telefon: (030) 90227 - 5050
Sonstige Berufe
Beratungsstelle Verwaltungsfachangestellte
Verwaltungsakademie Berlin
Turmstraße 86
10559 Berlin
Ansprechpartner: Herr Dönicke, Herr Praßler, Herr Paul
E-Mail: doenicke@vak.berlin.de
Telefon: +49 (0) 30 90229 8024, +49 (0) 30 90229 8046, +49 (0) 30 90229 8047
Anerkennungsstelle Architekt:innen, Stadtplaner:innen
Architektenkammer
Alte Jakobstraße 149
10969 Berlin
Ansprechpartner: Herr Jakob
Telefon: +49 (0) 30 2933 0715
Anerkennungsstelle Ingenieur:innen
Baukammer Berlin
Gutsmuthstraße 24
12163 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 7974 4300
Anerkennungsstelle Wirtschaftsprüfer:innen
Wirtschaftsprüferkammer
Rauchstraße 26
10787 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 7261 610
Anerkennungsstelle Laufbahnbefähigung, Öffentlicher Dienst
Telefon: +49 (0) 30 90223 2285
Beratung zur Anerkennung für alle anderen Berufe:
Zentrale Erstanlaufstelle für Berufsanerkennung
Otto Benecke Stiftung e.V.
Karl-Friedrich-Straße 90
10585 Berlin
Telefon: +49 30 34 50 56 90
E-Mail: zea-berlin@obs-ev.de
www.berlin.netzwerk-iq.de
Beratung in Deutsch, Englisch, Spanisch, Russisch, Polnisch und Türkisch
Kostenfreie Services:
- Unabhängige und mehrsprachige Fachberatung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Informationen zu Rechtsgrundlagen, Ablauf, Kosten und Dauer des Verfahrens)
- Beratung zu Qualifizierungsmöglichkeiten im Rahmen des Anerkennungsverfahrens
- Beratung zu Beschäftigung oder Praktika, um die volle Gleichwertigkeit mit einem deutschen Ausbildungsberuf zu erlangen
- Unterstützung im laufenden Verfahren
- Informationen zur Finanzierung und Förderung von Anerkennungsverfahren und Anpassungsqualifizierungen
- Informationen zu Ansprechpartnern bei angrenzenden Themenbereichen (z. B. Aufenthaltstitel, Sprachförderung etc.)
Türkischer Bund Berlin Brandenburg e. V.: Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung
Oranienstr. 57
10969 Berlin
Ansprechpartner:innen: Lale Yıldırım, Ümit Akyü, Laura Pannasch und Majd Agha-Ali
Telefon: +49 30 23 62 33 25
(Terminvergabe Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 10:00 bis 12:00 Uhr sowie
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 13:00 bis 15:00 Uhr)
E-Mail: diploma@tbb-berlin.de
Club Dialog: Beratungen zum Anerkennungsverfahren beruflicher Abschlüsse in Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch und Türkisch
Fahrplan Anerkennung beruflicher Abschlüsse
Träger: Club Dialog e. V.
Ansprechpartner:innen: Julia Merian, Iwona Bossert, Irina Nowodvorskaya
Friedrichstraße 176 – 179
10117 Berlin
Telefon: +49 30 20 44 859
E-Mail: anerkennung@club-dialog.de
Lindowerstraße 18
13347 Berlin
Telefon: +49 30 26 34 605
E-Mail: anerkennung@club-dialog.de
Beratung in Deutsch, Polnisch, Ukrainisch und Russisch
UNSER TIPP
Sollten Sie bei der Eingruppierung Ihres Abschlusses Probleme haben und daher nicht wissen, ob eine Anerkennung nötig ist, hilft die Datenbank der Europäischen Union. Diese führt eine Datenbank reglementierter Berufe.
Was muss ich tun?
- Klären Sie mit Hilfe der EU-Datenbank, ob Ihr Beruf ein reglementierter Beruf ist bzw. mit Ihrem zukünftigen Arbeitgeber, ob eine Anerkennung nötig ist.
- Gehen Sie auf die Internetseite www.anerkennung-in-deutschland.de und wählen Sie den Menüpunkt „Anerkennungsfinder“. Suchen Sie Ihren Referenzberuf, um zu erfahren, welche Stelle für die Anerkennung Ihres Abschlusses zuständig ist. Sollten Sie an dieser Stelle Probleme haben, rufen Sie bitte die Informationshotline unter +49 30 1815 1111 an – hier unterstützt man Sie bei der richtigen Auswahl. Achtung: Im deutschen Bildungssystem gibt es zwei hochwertige Wege, einen Berufsabschluss zu erzielen: das Studium und die duale Berufsausbildung. Seien Sie daher nicht irritiert, wenn Sie Ihre Qualifikation nicht unter dem Begriff „Studium“ finden.
- Kontaktieren Sie anschließend die für Sie zuständige Stelle in Deutschland, um den Anerkennungsprozess einzuleiten. Sie erhalten genaue Informationen, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
UNSER TIPP
Nutzen Sie die telefonische Hotline des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)! Dort werden all Ihre Fragen zur beruflichen Anerkennung beantwortet, und zwar auf Deutsch und Englisch. Telefon: +49 30 1815 1111 (Montag bis Freitag, 9 bis 15 Uhr)