EU-Bürger genießen grundsätzlich Freizügigkeit. Wenn Sie länger als drei Monate in Berlin bzw. Deutschland bleiben wollen, melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Ankunft bei einem Berliner Bürgeramt an. Die Anstellung in einem Berliner oder Brandenburger Unternehmen ist im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit problemlos möglich.
Staatsangehörige der USA, von Kanada, Australien, Neuseeland, Großbritannien, Israel, Japan und der Republik Korea können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Wenn Sie in Berlin arbeiten wollen, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis inklusive Arbeitserlaubnis). Einen Aufenthaltstitel können Sie innerhalb von 90 Tagen ab Ihrer Einreise beim Landesamt für Einwanderung Berlin (LEA) beantragen. Ihre Beschäftigung in Berlin dürfen Sie erst aufnehmen, wenn Ihnen der Aufenthaltstitel erteilt wurde.
Sie können aber auch bei der Deutschen Vertretung in Ihrem Heimatland oder Ihrem dauerhaften Wohnort im Ausland ein nationales Visum beantragen. So können Sie vor der Einreise nach Deutschland klären, ob Sie sicher eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis für Berlin bekommen werden.
Wenn Sie mit einem nationalen Visum zum Zweck der zur Beschäftigung nach Deutschland eingereist sind, können Sie umgehend anfangen zu arbeiten. Etwa zwei Monate vor Ablauf des Visums müssen Sie die Umwandlung vom Visum in einen Aufenthaltstitel beim LEA beantragen.
UNSER TIPP
Hochschulabsolventen, (Gast-) Wissenschaftler und Forscher, denen ein Arbeitsplatzangebot aus Berlin vorliegt, sowie Unternehmer*innen und Gründer*innen können sich gerne an den Business Immigration Service wenden. Dieser unterstützt Sie bei allen Fragen zum Thema Aufenthaltstitel.
Länder außerhalb der EU
Für alle anderen Länder außerhalb der EU gilt grundsätzlich: Sie benötigen ein nationales bzw. D-Visum mit inkludierter Arbeitserlaubnis zur Einreise nach Deutschland. Dieses beantragen Sie bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat im Land Ihres gewöhnlichen Wohnsitzes. Wenn Sie mit diesem Visum nach Deutschland eingereist sind, müssen Sie ca. acht Wochen vor Ablauf beim LEA die Umwandlung des Visums in einen Aufenthaltstitel beantragen.
Falls Sie bereits einen anderen deutschen Aufenthaltstitel besitzen, muss ggfs. geprüft werden, ob dieser Ihre vorgesehene Beschäftigung erlaubt. Hierfür steht Ihnen der Business Immigration Service ebenfalls zur Verfügung.
UNSER TIPP
Ihr zukünftiger Berliner Arbeitgeber kann bereits vor Ihrer Einreise als Fachkraft aus dem Ausland im Rahmen eines Vorabzustimmungsverfahrens klären, ob die Bundesagentur für Arbeit der geplanten Beschäftigung zustimmt. Diese Vorabzustimmung ist dann sechs Monate gültig.
Mehr Infos zum Thema Visum
Übersicht deutscher Botschaften & Konsulate
Deutsche Aufenthaltstite: Mehr Infos
- Landesamt für Einwanderung (LEA)
- Business Immigration Service
- Infos zur Aufnahme einer Beschäftigung mit Berufsausbildung
- Infos zur Aufnahme einer Beschäftigung als Au pair
- Infos zur Beschäftigung als Gastwissenschaftler oder wissenschaftliches Personal
- Infos zur Teilnahme an den Programmen Working Holiday oder Youth Mobility
- Infos zur Aufnahme eines Praktikums
- Infos zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte
- Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
Ob Sie Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen, bei offiziellen Besuchen, bei Übersetzungen oder persönlichen Dienstleistungen benötigen, teilen Sie einfach eine Anfrage auf MyHelpBuddy.com und schauen Sie sich die Angebote der Buddys an. Buddys sind Berliner, die Ihnen beim Neustart in der Hauptstadt helfen.
UNSER TIPP
Sie brauchen eine Arbeitserlaubnis für Berlin? Dann lesen Sie das Interview mit unserer Expertin Marion Schönicke im Kenjo Blog! Hier werden die wichtigsten Fragen rund um das Thema beantwortet.
Schon gewusst? Wenn Sie sich bei einem Berliner Unternehmen bewerben, kann Sie Ihr zukünftiger Arbeitgeber bei der Klärung aufenthaltsrechtlicher Fragen unterstützen. Der Business Immigration Service (BIS) ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Erteilung von Aufenthaltstiteln für qualifizierte Fachkräfte und Unternehmer*innen.
Sonderfall: Blaue Karte
Wenn Ihnen ein Arbeitsplatzangebot für eine hochqualifizierte Beschäftigung vorliegt, haben Sie eventuell einen Anspruch auf eine Blaue Karte EU. Informieren Sie sich auf den Seiten des LEA oder wenden Sie sich an den BIS zu diesem Thema!