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In Berlin können Sie sich in der Regel aussuchen, bei welcher Krankenversicherung Sie versichert werden möchten. Es gibt verschiedene Versicherungstypen. Welche Krankenversicherung für Sie infrage kommt, richtet sich nach Ihrem Einkommen und dem beruflichen Status bzw. dem Aufenthaltsstatus. Grundsätzlich ist zwischen folgenden Krankenversicherungstypen zu unterscheiden:
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Private Krankenversicherung
- Incoming Versicherung (Möglichkeit für Sprachschüler:innen, Praktikant:innen, Studienbewerber:innen, Forscher:innen, Arbeitssuchende, Promovierende aus dem Ausland)
Ein Krankenversicherungsschutz ist in Deutschland allgemein Pflicht und kann bei Nichteinhaltung mit Strafzahlungen geahndet werden.
UNSER TIPP
Das Webportal berlin.de sowie die Krankenkassenzentrale bieten umfassende Informationen rund um das Thema „Krankenkasse“ in bis zu 40 Landessprachen.
UNSER TIPP
Der Krankenversicherungsrechner von „All about Berlin“ hilft Ihnen bei der Wahl einer Krankenversicherung in Berlin, indem er Versicherungspreise für Arbeitnehmer:innen, Studierende und Freiberufler:innen anzeigt. Jetzt ausprobieren!
Gesetzliche Krankenversicherung
Die deutsche, gesetzliche Krankenversicherung hängt maßgeblich von den Entscheidungen der aktuellen Regierung ab. Die Entscheidungen bilden die gesetzliche Grundlage für den Leistungskatalog. Der Leistungskatalog stellt quasi sicher, dass jede gesetzliche Krankenversicherung einen Mindestumfang leistet. Der Grundversicherungsschutz der Gesetzlichen Krankenkassen beinhaltet u. a. folgende Leistungen:
- ambulante ärztliche Behandlungen
- zahnärztliche Versorgung
- Medikamente und Heil- bzw. Hilfsmittel
- stationäre Aufenthalte und Behandlungen
- medizinisch erforderliche Rehabilitationsmaßnahmen
- Leistungen für Schwangere und Entbindung
Zusätzlich können Sie den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz mit einer sogenannten Krankenzusatzversicherung ergänzen. Diese beinhaltet u. a. Mehrleistungen im stationären Bereich (1-Bettzimmer, Chefarztbehandlung, etc.), ambulanten Bereich und in der Zahnversorgung (Implantate, etc.).
Die Höhe des monatlichen Beitrages der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert sich an Ihrem Einkommen. Derzeit sind es circa 14,6 % des Gehaltes. Dieser Betrag wird jedoch öfter gesetzlich angepasst. Der oder die Arbeitgeber:in trägt dabei 50 % des Krankenversicherungsbeitrages. Der restliche Anteil wird von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Des Weiteren werden Beträge für die sogenannte Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie die Pflegepflichtversicherung vom Bruttogehalt abgezogen. Der Beitragssatz der Pflegepflichtversicherung beträgt derzeit circa 3,4 % Ihres Bruttoeinkommens – circa 1,7 % davon werden vom Arbeitgebenden übernommen.
Private Krankenversicherung
Im Fall einer privaten Krankenversicherung schließen Sie einen privatrechtlichen Vertrag mit einem privaten Krankenversicherungsunternehmen. Die Tarife und Güte der Versicherungsbedingungen können Sie selbst wählen. Der Starttarif ähnelt dem Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu werden Komforttarife angeboten, die den Leistungsumfang erhöhen – hier ist nahezu alles versichert, mit weniger Limitierungen.
Die Höhe des monatlichen Beitrages richtet sich nach folgenden Kriterien:
- Eintrittsalter
- Art des Tarifs (Start-, Mittel- oder Komforttarif)
- Selbstbeteiligung
Um als Angestellte:r in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden, ist derzeit ein jährliches Bruttogehalt von mindestens 69.300 Euro notwendig. Diese Gehaltsgrenze steigt jedes Jahr etwas. Also, haben Sie mit einem Arbeitsvertrag und einem Bruttogehalt von mindestens 69.300 Euro (inklusive Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, etc.) das Wahlrecht, ob Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln. In diesem Falle sollten Sie die qualifizierte Beratung eines Versicherungsmaklers in Anspruch nehmen.
Private Versicherungsmakler:innen bieten Ihnen gern eine personalisierte Private Versicherungsberatung. Hier eine Auswahl an uns vertrauten Makler:innen in Berlin:
Incoming Versicherung
Eine Incoming Versicherung ist eine Reisekrankenversicherung für Deutschland und Europa: Denn für diese Länder benötigen ausländische Besucher:innen für den Erhalt ihres Visums eine Reisekrankenversicherung, die den Anforderungen der Europäischen Union entspricht. Folgende Personen können Sie sich über eine Incoming Versicherung versichern:
- Au-pairs
- Student:innen und Sprachschüler:innen
- Gastwissenschaftler:innen
- Geschäftsreisende
- Privatpersonen
- sonstige Besuchergruppen
Die Incoming Versicherung ist quasi für alle Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit geeignet, die eine längere Zeit in Berlin verbringen. Sie müssen unter 75 Jahre alt sein und dürfen sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten. Außerdem dürfen Sie nicht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht unterliegen (z. B. durch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit). Die Versicherung greift, je nach Anbieter:in, bis zu 5 Jahren.
UNSER TIPP
Wenn Sie nach Deutschland einreisen oder ein Visum bei einer Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland beantragen wollen und noch nicht der deutschen Gesetzlichen oder Privaten Krankenversicherung angehören: Es ist von Vorteil, einen bisherigen Krankenversicherungsschutz vorzuweisen – am besten in Form eines Vorversicherungsschutzes über die letzten drei Jahre.
Dieser Nachweis kann folgender Art sein: ausländische gesetzliche Krankenversicherung, ausländische private Krankenversicherung, EU-Versicherung, EWR-Versicherung. Dieser Nachweis erleichtert Ihnen die Aufnahme in einer der o. g. deutschen Krankenversicherungen.
Aufenthaltstitel & Krankenversicherung
Wenn Sie aus dem Ausland nach Berlin kommen wollen, können Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen der gesetzlichen Krankenkasse beitreten – zum Beispiel, wenn Sie eine Beschäftigung annehmen, studieren oder als Gastprofessor:in einreisen. Grundsätzlich haben künftige Arbeitnehmende aus dem Ausland drei Optionen, einen Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung zu beantragen:
Wir haben für Sie die wichtigsten Aufenthaltstitel und deren Möglichkeiten zum Krankenversicherungsschutz zusammengefasst.
Aufenthaltstitel / Aufenthaltszweck | Krankenversicherung | Weitere Informationen |
---|---|---|
Blaue Karte EU § 18g AufenthG | Gesetzliche oder Private Krankenversicherung | Die Private Krankenversicherung ist abhängig vom Bruttogehalt: 62.100 Euro pro Jahr |
Qualifizierte Beschäftigung § 18 AufenthG | Gesetzliche oder Private Krankenversicherung | Die Private Krankenversicherung ist abhängig vom Bruttogehalt: 62.100 Euro pro Jahr |
Arbeitsplatzsuche § 20 (1,2) AufenthG | Incoming Versicherung | - |
Selbstständige § 21 AufenthG | Incoming Versicherung oder Private Krankenversicherung oder Freiwillige Gesetzliche Krankenversicherung | Abhängig von der Aufenthaltsdauer |
Forschung § 18d AufenthG | Incoming Versicherung oder Private Krankenversicherung oder Gesetzliche Krankenversicherung | Abhängig vom Aufenthaltsstatus und Einkommen |
Studium/ Promotion § 16b AufenthG | Incoming Versicherung oder Private Krankenversicherung oder Gesetzliche Krankenversicherung | - |
Studienplatzsuche § 17 AufenthG | Incoming Versicherung | - |
Studienbezogenes Praktikum § 16e AufenthG | Incoming Versicherung | - |
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d AufenthG) | Incoming Versicherung oder Private Krankenversicherung oder Freiwillige Gesetzliche Krankenversicherung | Wartezeit Incoming Versicherung einkalkulieren, danach abhängig von der Tätigkeit |
Sprachschüler:innen § 16f AufenthG | Incoming Versicherung oder. Gesetzliche Krankenversicherung | - |
Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte (§ 18c AufenthG) | Gesetzliche oder Private Krankenversicherung | Abhängig vom Aufenthaltsstatus und Einkommen |
Allgemeine Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG) | Gesetzliche oder Private Krankenversicherung | Abhängig vom Aufenthaltsstatus und Einkommen |
Sozialversicherungsnummer für den Arbeitgebenden
Sobald Sie in einem Berliner Unternehmen angestellt sind, gehen Sie einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach. Somit benötigt der oder die Arbeitgeber:in Ihre Sozialversicherungsnummer. Die Sozialversicherungsnummer ist gleich der Rentenversicherungsnummer. In den meisten Fällen finden Sie diese ganz einfach auf Lohnabrechnung Ihres vorherigen Arbeitgebenden. Sollten Sie sich unsicher sein, kontaktieren Sie die Deutsche Rentenversicherung oder Ihre Krankenkasse und fragen nach Rat.
Haben Sie noch keine Sozialversicherungsnummer, können Sie diese ebenfalls bei der Deutschen Rentenversicherung oder Ihrer Krankenkasse beantragen. Die Bearbeitung des Antrages dauert zwischen einer Woche bis vier Wochen. Anschließend erhalten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer mit dazugehörigem Sozialversicherungsausweis per Post.