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Damit Sie eine Wohnung mieten können oder Ihr Gehalt überwiesen werden kann, brauchen Sie ein deutsches Bankkonto. Dieses eröffnen Sie bei einer deutschen Bank Ihrer Wahl. Für die Eröffnung des Kontos benötigen Sie folgende Unterlagen: 

  • Personalausweis oder Reispass
  • Meldebescheinigung
  • je nach Kontoart eine Lohnbescheinigung 
  • je nach Bank eine Arbeitserlaubnis

Erkundigen Sie sich direkt bei der Bank, ob eine Lohnbescheinigung und/oder Arbeitserlaubnis verlangt wird. Sobald Sie die oben genannten Unterlagen vollständig haben, vereinbaren Sie einen Termin zur Eröffnung eines Girokontos mit EC-Karte. Dies können Sie je nach Bank telefonisch oder online erledigen. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Bank. Übrigens, viele Banken in Berlin beraten in mehreren Sprachen.

UNSER TIPP

Unter der Voraussetzung, dass jeden Monat ein bestimmter Betrag (Lohn) auf Ihr Konto eingezahlt wird, erlassen einige Banken die Gebühren zur Kontoführung. Fragen Sie den Bankberater oder die Bankberaterin.

Steuern und Gehalt: Aus Brutto wird Netto

Heute ist Ihr erster Arbeitstag. An diesem Tag müssen Sie dem Arbeitgeber Ihre Steueridentifikation­s­nummer vorlegen. Sollten Sie noch keine Steueridentifikationsnummer haben, beantragen Sie diese beim Finanzamt Ihres Wohnbezirkes. Das entsprechende Formular steht auf der Webseite des Finanzamtes zum Download bereit. 

UNSER TIPP

Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin zur Abgabe beim Finanzamt. Dafür müssen Sie Ihren Pass oder Personalausweis, die Geburtsurkunde und Nachweise, die zur Einordnung Ihrer Lohnsteuerklasse beitragen, wie beispielsweise eine Heiratsurkunde oder die Geburtsurkunden der Kinder, vorlegen.

Sobald der Arbeitgeber Ihre Steueridentifikationsnummer hat, nimmt er selbstständig Kontakt zum Finanzamt auf. Ihre Einkommenssteuer wird monatlich von Ihrem Bruttogehalt in Form von der Lohnsteuer abgezogen und vom Arbeitgeber ans Finanzamt überwiesen. Zudem übernimmt der Arbeitgeber anteilig die Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung – die sogenannten Gehaltsabzüge. Voraussetzung ist, dass Sie bei einer staatlichen oder privaten Krankenkasse versichert sind. Das daraus resultierende Nettoeinkommen erhalten Sie direkt auf Ihr Konto.

UNSER TIPP

Mit dem Einkommenssteuer-Rechner von „All about Berlin“ können Sie in wenigen Sekunden Ihr Nettogehalt nach Steuern und Sozialabgaben und ausgehend von Ihrem Bruttogehalt berechnen. Probieren Sie es aus!

Lohnsteuer: Verschiedene Klassen

In Berlin bzw. in Deutschland wird jede/r Arbeitnehmer/in vom zuständigen Finanzamt in eine Lohnsteuerklasse eingeordnet. Insgesamt gibt es sechs verschiedene Lohnsteuerklassen, die dem Arbeitgeber dienen, die Lohnsteuer für Sie zu festzusetzen. Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer, die monatlich automatisch von Ihrem Lohn abgezogen wird, bevor Sie diesen ausgezahlt bekommen. 

Ihre Steuerklasse ändert sich immer dann, wenn sich Ihre Familienverhältnisse ändern, also beispielsweise, wenn Sie heiraten, sich trennen, ein Ehepartner verstirbt oder Sie als Alleinerziehende/r ein Kind bekommen. Sollten Sie neben Ihrem Job noch einen Nebenjob annehmen, für den Sie eine zweite Lohnsteuerkarte brauchen, verändert sich die Lohnsteuerklasse ebenfalls. 

Damit Sie wissen, welche Steuerklasse Ihnen zugeordnet wird, haben wir die wichtigsten Kriterien und den dazugehörigen monatlichen steuerfreien Betrag des Arbeitslohns für Sie zusammengefasst.

Übersicht Steuerklassen

Die Steuerklasse 1 gilt für ledige, getrennt lebende, verwitwete oder geschiedene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Der monatliche Arbeitslohn ist bis zu 1.029 Euro steuerfrei.

Die Steuerklasse 2 gilt für alleinerziehende Eltern, die einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag haben, und bietet einen Steuervorteil. Der Entlastungsbetrag beträgt bei einem Kind jährlich 1908 Euro. Der monatliche Arbeitslohn ist bis zu 1.225 Euro steuerfrei.

Die Steuerklasse 3 gilt für den/die besser verdienende/n Ehepartner/in. Der/die Partner/in mit einem deutlich niedrigeren Einkommen wechselt dann automatisch in die Steuerklasse 5. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 lohnt sich besonders, wenn Sie oder Ihr/e Ehepartner/in deutlich mehr verdienen als der andere. So können Sie gemeinsam Steuern sparen. 

Zudem gilt die Steuerklasse 3 für Verwitwete im Jahr des Todes sowie im Folgejahr. Der monatliche Arbeitslohn ist bis zu 1.952 Euro steuerfrei.

Die Steuerklasse 4 wird automatisch genommen, wenn die Ehepartner nichts angeben. Sie ist für alle Ehepaare passend, die ähnlich verdienen. Der monatliche Arbeitslohn ist bis zu 1.029 Euro steuerfrei.

In die Steuerklasse 5 werden Sie eingestuft, wenn Ihr/e Partner/in die Steuerklasse 3 wählt. Der monatliche Arbeitslohn ist bis zu 107 Euro steuerfrei.

Die Steuerklasse 6 gilt für alle, die einen zweiten Job oder mehr als zwei lohnsteuerpflichtige Jobs haben. Der monatliche Arbeitslohn ist bis 0 Euro steuerfrei. Die Lohnsteuerklasse 6 ist die Steuerklasse mit den höchsten Abzügen.