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Visum für Berlin beantragen

Ob Sie ein Visum benötigen, hängt von Ihrem derzeitigen Heimatland ab. Auf der Webseite des auswärtigen Amtes können Sie nachlesen, ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen.

Das Visum müssen Sie frühzeitig vor der Einreise in Ihrem Heimatland beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung – also einer Botschaft oder einem Generalkonsulat. Ein Antrag für ein Visum ist immer von Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in gemeinsam zu stellen.

UNSER TIPP

Erkundigen Sie sich rechtzeitig auf der Internetseite Ihrer Auslandsvertretung, welche Unterlagen zur Beantragung eines Visums mitzubringen sind. So vermeiden Sie den Zeitaufwand eventueller Nachforderungen.

Staatsangehörige der USA, von Kanada, Australien, Neuseeland, Israel, Japan und der Republik Korea können ohne Visum nach Berlin reisen und vor der Aufnahme einer Beschäftigung die Aufenthaltserlaubnis vor Ort beantragen. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Ausländerbehörde Berlin.

UNSER TIPP

Schon gewusst? Wenn Sie sich bei einem Berliner Unternehmen bewerben, kann Sie Ihr zukünftiger Arbeitgeber bei der Klärung einwanderungsrechtlicher Fragen unterstützen. Der Business Immigration Service (BIS) ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Erteilung von Aufenthaltstiteln für qualifizierte Fachkräfte und Unternehmer*innen.

Dauer und Bewilligung des Antrages für ein Visum

Wenn Sie einen längerfristigen Aufenthalt beziehungsweise eine Arbeitsaufnahme in Berlin anstreben, müssen Sie sich auf eine mehrwöchige Bearbeitungszeit einstellen. Der Antrag wird durch verschiedene Instanzen bewilligt:

  • Botschaft (bei Hochqualifizierten mit Arbeitsvertrag gemäß den Vorgaben der Blauen Karte)
  • Botschaft und Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)

FAQ: Fragen rund ums Visum

Die Beantragung eines Visums und einer Aufenthaltserlaubnis umfasst viele Fragen. Hier finden sie die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Wer kein Staatsbürger der Europäischen Union ist und in Deutschland arbeiten will, benötigt eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Beides wird in der Regel zusammen ausgegeben. Voraussetzung für eine Arbeitserlaubnis ist ein in Deutschland anerkannter Hochschulabschluss und ein Arbeitsvertrag mit einem Berliner Arbeitgeber. Ohne Hochschulabschluss ist lediglich eine Arbeitserlaubnis als Spezialist möglich. 

Auch Praktikanten benötigen eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Hierbei wird zwischen Pflichtpraktikum im Rahmen eines Studiums und freiwilligen Praktika unterschieden. 

UNSER TIPP

Eine Sonderregel gibt es für den IT-Bereich: IT-Spezialisten aus Nicht-EU-Staaten mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung können ohne weitere Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit einen Job aufnehmen, wenn sie in dem Job ein Gehalt von derzeit mindestens 39.682,20 Euro (jährlich) erhalten.

Den Antrag auf ein Visum stellen immer Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen. Ob Sie ein Visum benötigen, hängt von Ihrem derzeitigen Heimatland und Ihren Qualifikationen ab. Ihr Visum müssen Sie vor der Einreise in ihrem Heimatland beantragen. Den Antrag stellen Sie, bevor Sie einreisen, bei der für Ihren Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung – also einer Botschaft oder einem Generalkonsulat. 

Staatsangehörige von Australien, Neuseeland, Israel, Japan, der Republik Korea, Großbritanien, Kanada oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und vor der Aufnahme einer Beschäftigung die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis direkt in Deutschland beantragen.

Der Antrag wird durch verschiedene Instanzen bewilligt:

Blaue Karte:
  • Botschaft 
  • Berliner Ausländerbehörde
Reguläre Aufenthaltserlaubnis:
  • Botschaft und Zentrale Auslands- und Fachvermittlung
  • Berliner Ausländerbehörde und Zentrale Auslands- und Fachvermittlung

Die Entscheidung ob der Antragsteller eine Blaue Karte erhält oder eine reguläre Aufenthaltserlaubnis, wird durch die Botschaft bzw. die Ausländerbehörde getroffen auf Basis des Stellenprofils und des Gehalts.

Die Blaue Karte

Die Blaue Karte ebnet als Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten den Weg in die Europäische Union. Die Blaue Karte ist eine Aufenthaltserlaubnis, also ein Nachweis über den legalen Aufenthalt eines Angehörigen eines Drittstaates in einem EU-Mitgliedsstaat zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. Die Blaue Karte ist somit für Angehörige von Nicht- EU-Staaten gedacht.

Für EU-Staatsbürger gilt Freizügigkeit hinsichtlich ihres Aufenthalts.

Voraussetzung ist ein Mindestjahresbruttogehalt von 43.800 Euro. Für Naturwissenschaftler:innen, Mathematiker:innen und Ingenieur:innen sowie Ärzt:innen und Informatiker:innen (sogenannte MINT-Berufe) und Engpass-Berufe (Tierärzt:innen, Zahnärzt:innen, Apotheker:innen, IKT-Führungskräfte, Führungskräfte in Produktion und Logistik, Krankenpflege- und Geburtshilfefachkräfte, Lehr- und Erziehungskräfte) liegt das Mindestjahresbruttogehalt bei 39.682,20 Euro. In diesen Fällen ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. 

Um eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung zu erhalten, benötigen Sie ein Mindestjahresbruttogehalt von 39.682,20 €. Dies gilt auch für IT-Spezialist:innen ohne Abschluss und für alle Berufstätigen, die 45 Jahre und älter sind. In allen anderen Fällen gilt, dass das Gehalt den lokalen Marktbedingungen für eine solche Stelle entsprechen muss.

Weitere Informationen zur Blauen Karte EU finden Sie auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und auf dem Fachkräfteportal "Make it in Germany".

Das Antragsverfahren verläuft in der Regel schneller.

Ehepartner und Familienangehörige können ohne Probleme mit einreisen. Es kann bereits nach 33 Monaten ein permanenter Aufenthaltstitel beantragt werden. Verfügt man über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1, kann schon nach 21 Monaten ein Daueraufenthalt beantragt werden.

Ein Visum ist die Erlaubnis, in Deutschland einzureisen – gekoppelt mit der Erlaubnis, die vorgesehene Arbeit aufzunehmen. Visa werden von Botschaften im Ausland ausgestellt. Diese sind i.d.R. drei bis sechs Monate gültig.

Die deutsche/ Berliner Ausländerbehörde wandelt dann auf Antrag das Visum in eine Aufenthaltserlaubnis um. Es darf also bereits mit einem Visum gearbeitet werden, da/wenn es eine Arbeitserlaubnis enthält.

Antragstellung über die Berliner Ausländerbehörde:

Wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen, kann die Bewilligung Ihres Antrages innerhalb von neun bis zehn Wochen erfolgen.

Antragstellung über eine Deutsche Botschaft im Ausland:

Abhängig vom Antragsaufkommen bei der jeweiligen Botschaft muss mit Bearbeitungszeiten zwischen einigen Wochen und einigen Monaten gerechnet werden. Bei manchen Botschaften kann es Terminwartezeiten von mehreren Monaten geben.

Füllen sie die Anträge sorgfältig aus, insbesondere das Stellenprofil! Fügen Sie alle benötigten Unterlagen (Arbeitsvertrag, etc.) den Anträgen bei und geben diese nur komplett ab.

Bei Antragstellung in Berlin: Nutzen sie den Business Immigration Service der Ausländerbehörde Berlin und der Berliner Wirtschaftsförderung, Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH.

Das hängt vom Arbeitsvertrag ab. Auf ein Jahr befristete Arbeitsverträge ziehen auch nur eine einjährige Arbeitserlaubnis nach sich. Die maximale Gültigkeitsdauer der Blauen Karte beträgt vier Jahre. Ist das Arbeitsverhältnis kürzer, gilt die Aufenthaltserlaubnis / Blaue Karte entsprechend der Beschäftigungsdauer plus drei Monate.

Verlängerungen können immer in Berlin beantragt werden.

Sperrkonto: Visumsvoraussetzung für Bürger außerhalb der EU-Staaten

Wenn Sie als Student/in, Sprachschüler/in, Arbeitssuchende/r oder Praktikant/in von Nicht-EU-Staaten nach Berlin kommen, ist es gut möglich, dass Sie ein sogenanntes Sperrkonto benötigen. Ein Sperrkonto ist ein geldlicher Sperrbetrag, der Ihnen als Einreisende/r ohne ausreichendes Einkommen dient, ein Visum zu erhalten.  Das Konto ist quasi ein Nachweis ausreichender Finanzierung während Ihres Berlinaufenthalts – eine Auflage der deutschen Auslandsvertretungen, die die Deckung Ihrer Lebensunterhaltungskosten sicherstellt.

UNSER TIPP

In bestimmten Fällen kann auch für andere Personengruppen ein Sperrkonto zur Erteilung eines deutschen Visums nötig werden. Erkundigen Sie sich vor Ihrer Einreise bei Ihrer Auslandvertretung, ob Sie davon betroffen sind! 

Der Prozess zur Eröffnung und Nutzung eines Sperrkontos hält sich relativ schlank, da Sie nur wenige Schritte selbst ausführen müssen. Nach Beantragung Ihres Sperrkontos müssen Sie den gesamten Sperrbetrag (englisch: Total Blocked Amount) auf das entsprechende Sperrkonto einzahlen. Die daraufhin ausgestellte Sperrbestätigung (englisch: Blocked Amount Confirmation) können Sie anschließend Ihrer zuständigen deutschen Behörde (Auslandsvertretung im Ausland) zum Erhalt des Visums vorlegen. 

Der einzuzahlende Gesamtbetrag orientiert sich an der monatlichen Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) – nach aktuellem Stand sind dies circa 906 Euro pro Monat (jährlich als 10.872 Euro). Das Sperrkonto bleibt bis zu Ihrer Einreise zugunsten der Bundesrepublik Deutschland gesperrt. Anschließend wird jeden Monat ein entsprechender Betrag (in der Regel 906 Euro) auf Ihr Girokonto ausgezahlt.