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Ob Sie ein Visum für Deutschland benötigen, hängt von Ihrer Nationalität ab. Auf der Webseite des auswärtigen Amtes können Sie nachlesen, ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen.

Das Visum müssen Sie frühzeitig vor der Einreise in Ihrem Heimatland beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung – also einer Botschaft oder einem Generalkonsulat. Ein Antrag für ein Visum zur Beschäftigung ist immer von Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer.in gemeinsam zu stellen.

UNSER TIPP

Erkundigen Sie sich rechtzeitig auf der Internetseite Ihrer Auslandsvertretung, welche Unterlagen zur Beantragung eines Visums mitzubringen sind. So vermeiden Sie den Zeitaufwand eventueller Nachforderungen.

Staatsangehörige des UK, der USA, von Kanada, Australien, Neuseeland, Israel, Japan und der Republik Korea können ohne Visum nach Deutschland reisen und vor der Aufnahme einer Beschäftigung die Aufenthaltserlaubnis vor Ort beantragen. Bei Fragen konsultieren Sie bitte die örtliche Ausländerbehörde über die Website.

Für EU-Staatsbürger:innen gilt hinsichtlich ihres Aufenthaltes das EU-Freizügigkeitsrecht.

UNSER TIPP

Schon gewusst? Wenn Sie sich bei einem Berliner Unternehmen bewerben, kann Sie Ihr zukünftiger Arbeitgeber bei der Klärung einwanderungsrechtlicher Fragen unterstützen. Der Business Immigration Service (BIS) ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Erteilung von Aufenthaltstiteln für qualifizierte Fachkräfte und Unternehmer*innen.

Dauer und Bewilligung des Antrages für ein nationales Visum

Wenn Sie einen längerfristigen Aufenthalt beziehungsweise eine Arbeitsaufnahme in Berlin anstreben, müssen Sie sich auf eine mehrwöchige Bearbeitungszeit einstellen. Der Antrag wird durch verschiedene Instanzen bewilligt:

  • Deutsche Botschaft (bei Hochqualifizierten mit Arbeitsvertrag gemäß den Vorgaben der Blauen Karte)
  • Deutsche Botschaft und Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)

FAQ: Fragen rund ums Visum

Die Beantragung eines Visums und einer Aufenthaltserlaubnis umfasst viele Fragen. Hier finden sie die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Wer kein Staatsbürger:in der Europäischen Union ist und in Berlin arbeiten möchte, benötigt eine Aufenthaltserlaubnis, die die Beschäftigung erlaubt. Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung sind ein in Deutschland anerkannter Hochschulabschluss oder eine hier anerkannte formale Berufsausbildung und ein Arbeitsvertrag mit einem oder einer Berliner Arbeitgeber:in. 

Auch Praktikant:innen benötigen eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Hierbei wird zwischen Pflichtpraktikum im Rahmen eines Studiums und freiwilligen Praktika unterschieden. 

UNSER TIPP

Eine Sonderregel gibt es für den IT-Bereich: IT-Spezialist:innen aus Nicht-EU-Staaten ohne Universitätsabschluss, aber mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung kann eine Blaue Karte EU erteilt werden, wenn sie in dem neuen Job ein Gehalt von mindestens 43.759,80 Euro pro Jahr (2025) erhalten.

Den Antrag auf ein nationales Visum stellen immer Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in zusammen. Was für ein Visum Sie benötigen, hängt von Ihren Qualifikationen und Lebensumständen ab. Ihr Visum beantragen Sie, bevor Sie nach Deutschland einreisen, bei der für Ihren Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung – also einer Botschaft oder einem Generalkonsulat.

Staatsangehörige von Australien, Neuseeland, Israel, Japan, der Republik Korea, Großbritannien, Kanada oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und vor der Aufnahme einer Beschäftigung die Aufenthaltserlaubnis direkt in Deutschland beantragen.
 

Der Antrag wird durch verschiedene Instanzen bewilligt:

Im Ausland:
Deutsche Botschaft und ggfs. Zentrale Auslands- und Fachvermittlung

In Deutschland:
Berliner Ausländerbehörde (LEA) und ggfs. Bundesagentur für Arbeit

Die Entscheidung, ob Antragstellende eine Blaue Karte erhalten oder eine reguläre Aufenthaltserlaubnis, wird durch die Botschaft bzw. die Ausländerbehörde getroffen auf Basis des Stellenprofils und des Gehalts.

Die Blaue Karte EU als nationales Visum

Die Blaue Karte ebnet Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten den Weg in die Europäische Union. Die Blaue Karte ist eine Aufenthaltserlaubnis, also ein Nachweis über den legalen Aufenthalt in einem EU-Mitgliedsstaat zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. Die Blaue Karte ist somit für Angehörige von Nicht-EU-Staaten gedacht.

Für EU-Staatsbürger:innen gilt hinsichtlich ihres Aufenthalts das EU-Freizügigkeitsrecht.

UNSER TIPP

Wenn Sie über eine Einbürgerung in Deutschland nachdenken, prüfen Sie am besten zunächst unverbindlich, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Dies können Sie auf der Website einbuergerung.de tun. Die Website enthält einen schnellen Online-Test sowie nützliche Informationen, die Sie für Ihre Einbürgerin benötigen.

Voraussetzung für eine Blaue Karte EU ist ein Mindestjahresbruttogehalt von 48.300 Euro.

Für die sogenannten MINT-Berufe (Naturwissenschaftler:innen, Mathematiker:innen und Ingenieur:innen sowie Ärzt:innen und Informatiker:innen) und Engpass-Berufe (Tierärzt:innen, Zahnärzt:innen, Apotheker:innen, IKT-Führungskräfte, Führungskräfte in Produktion und Logistik, Krankenpflege- und Geburtshilfefachkräfte, Lehr- und Erziehungskräfte) liegt das Mindestjahresbruttogehalt bei 43.759,80 Euro. In diesen Fällen ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.

Um eine reguläre Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung zu erhalten, benötigen qualifizierte Fachkräfte mit Berufserfahrung ein Mindestjahresbruttogehalt von 43.470 €. Für Berufstätige, die 45 Jahre und älter sind, gilt ein Mindestjahresbruttogehalt von 53.130 Euro. Darüber hinaus gilt, dass das Gehalt den lokalen Marktbedingungen für eine solche Stelle entsprechen muss.

Weitere Informationen zur Blauen Karte EU und zu anderen Aufenthaltserlaubnissen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und auf dem Fachkräfteportal "Make it in Germany".

Das Antragsverfahren kann schneller verlaufen. Ehepartner:innen und Familienangehörige können ohne Probleme mit einreisen. Es kann bereits nach 27 Monaten eine permanente Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Verfügt man über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1, kann schon nach 21 Monaten ein Daueraufenthaltstitel beantragt werden.

Ein nationales Visum erlaubt die Einreise nach Deutschland– gekoppelt mit der Erlaubnis, die vorgesehene Arbeit aufzunehmen. Nationale Visa sind i. d. R. zwölf Monate gültig. Nationale Visa (und Schengen-Visa) werden von Botschaften und Konsulaten im Ausland ausgestellt.

Die deutsche/ Berliner Ausländerbehörde wandelt auf Antrag das nationale Visum in eine Aufenthaltserlaubnis um. Es darf also bereits mit einem nationalen Visum gearbeitet werden, da/wenn es eine Arbeitserlaubnis enthält.
 

Antragstellung über die Berliner Ausländerbehörde:

Wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen, kann die Bewilligung Ihres Antrages innerhalb von neun bis zehn Wochen erfolgen.

Antragstellung über eine Deutsche Botschaft im Ausland:

Abhängig vom Antragsaufkommen bei der jeweiligen Botschaft muss mit Bearbeitungszeiten zwischen einigen Wochen und einigen Monaten gerechnet werden. Bei manchen Botschaften kann es Terminwartezeiten von mehreren Monaten geben.

Füllen sie die Anträge sorgfältig aus, insbesondere die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis! Fügen Sie alle benötigten Unterlagen (Arbeitsvertrag, etc.) den Anträgen bei und geben diese nur komplett ab.

Bei Antragstellung in Berlin: Arbeitgebende können den Business Immigration Service des Landesamtes für Einwanderung und der Berliner Wirtschaftsförderung, Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH nutzen.

Generell werden Aufenthaltserlaubnisse zur Beschäftigung und Blaue Karten EU für vier Jahre erteilt. Ist das Arbeitsverhältnis befristet, gilt die Aufenthaltserlaubnis / Blaue Karte entsprechend der Beschäftigungsdauer plus drei Monate.

Verlängerungen können in Berlin bzw. dem Wohnort der Fachkraft beantragt werden.

Sperrkonto: Visumsvoraussetzung für Bürger außerhalb der EU-Staaten

Wenn Sie als Student:in, Sprachschüler:in, Arbeitssuchende:r oder Praktikant:in aus Nicht-EU-Staaten nach Berlin kommen, ist es gut möglich, dass Sie ein sogenanntes Sperrkonto benötigen. Ein Sperrkonto dient Ihnen als Einreisende:r ohne ausreichendes Einkommen, ein Visum zu erhalten.  Auf das Sperrkonto muss genügend Guthaben eingezahlt werden, um die Deckung Ihrer Lebensunterhaltungskosten in Berlin sicherzustellen.

UNSER TIPP

In bestimmten Fällen kann auch für andere Personengruppen ein Sperrkonto zur Erteilung eines deutschen Visums nötig werden. Erkundigen Sie sich vor Ihrer Einreise bei Ihrer Auslandvertretung oder beim Auswärtigen Amt, ob Sie davon betroffen sind! 

Der Prozess zur Eröffnung und Nutzung eines Sperrkontos hält sich relativ schlank, da Sie nur wenige Schritte selbst ausführen müssen. Nach Beantragung Ihres Sperrkontos müssen Sie den gesamten Sperrbetrag (englisch: Total Blocked Amount) auf das Sperrkonto einzahlen. Die daraufhin ausgestellte Sperrbestätigung (englisch: Blocked Amount Confirmation) können Sie anschließend Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorlegen.

Der einzuzahlende Gesamtbetrag orientiert sich an der monatlichen Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) – 2025 sind dies max. 992 Euro pro Monat (11.904 Euro pro Jahr). Das Sperrkonto bleibt bis zu Ihrer Einreise zugunsten der Bundesrepublik Deutschland gesperrt. Anschließend wird jeden Monat ein entsprechender Betrag (in der Regel 992 Euro) auf Ihr Girokonto ausgezahlt.