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Arbeiten in Berlin: Gehalt

Arbeitsvertrag & Gehalt in Berlin
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In Berlin bzw. Deutschland wird zwischen dem Brutto- und Nettogehalt unterschieden. Bevor Sie Ihr Gehalt am Ende des Monats ausgezahlt bekommen, werden bestimme Beträge (sogenannte Gehaltsabzüge) von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Die Gehaltsabzüge beinhalten sowohl die Lohnsteuer (Einkommenssteuervorauszahlung) als auch Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung. Sie werden von Ihrem Arbeitgeber abgezogen und an das Finanzamt überwiesen. Das daraus resultierende Nettoeinkommen erhalten Sie direkt auf Ihr Konto.

UNSER TIPP

Lesen Sie unsere ausführlichen Informationen zum Thema Lohnsteuer!

Ist ein Unternehmen an die Berliner Tarifbestimmungen gebunden, gelten die Gehaltsregelungen aktueller Tarifverträge. Wenn nicht, wird das Gehalt in der Regel frei verhandelt und richtet sich dabei nach Qualifikation, Berufserfahrung und Branche. Das jährliche Durchschnittsbruttogehalt einer Fach- und Führungskraft in Berlin liegt bei 58.150 Euro.

Der Ruf, dass in Berlin das Gehalt unter dem bundesdeutschen Niveau liegt, ist längst Vergangenheit. Wichtig beim Thema „Gehalt“ ist, dass die Lebenshaltungs­kosten in Berlin, im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten, geringer sind. Das bedeutet: Miete, Strom, Gas, Lebensmittel und Alltägliches ist viel günstiger als beispielsweise in anderen Großstädten wie Hamburg, München, Köln und Frankfurt am Main. Somit ist Berlin, im Zusammenspiel von Gehalt und Lebenshaltungskosten, im bundesdeutschen Verdienst­durchschnitt zu begreifen.

UNSER TIPP

Sie leben bereits in Deutschland aufgrund einer Arbeit, Aus- oder Weiterbildung, in einem Anerkennungsverfahren oder weil Sie einen Arbeitsplatz suchen? Sie möchten sich über Ihre Rechte als Arbeitnehmer:in in Deutschland informieren? Dann checken Sie die FAQ des IQ Netzwerkes!

Sicher in den Job: Arbeitsvertrag

Wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit einem Berliner Arbeitgeber abschließen, gelten die Konditionen, die Sie in Vorgesprächen und Verhandlungen mit dem zukünftigen Arbeitgeber gefixt haben. Ein Arbeitsvertrag wird fast immer schriftlich geschlossen und sollte folgende Punkte auf jeden Fall enthalten:

  • Name und Anschrift
  • Vertragsbeginn (Beginn des Arbeitsverhältnisses)
  • Befristung (ja oder nein)
  • Probezeit (Dauer der Probezeit)
  • Arbeitsort
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Arbeitsentgelt (Zuschläge, Prämien, Regelung über Steuern und Abgaben)
  • Arbeitszeit (in der Regel: 5-Tage-Woche, 40 Stunden pro Woche, acht Stunden pro Tag plus eine halbe Stunde Mittagspause)
  • Kündigungsfristen
  • Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen (besondere Regelungen, bitte beim Arbeitgeber erfragen)
  • Urlaubstage (gesetzlicher Mindesturlaub: 24 Tage)
UNSER TIPP

Wenn Sie sich beim Checken Ihres Arbeitsvertrages unsicher fühlen, lassen Sie sich anwaltlich beraten.